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AGBs SN-FormTec Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende Einkausbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, freibleibende für Lieferungen ab Aschaffenburg, unverpackt. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung sind vom Käufer zu tragen. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Rabatte in Rechnung zu stellen. Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr- oder Mindermengen als vereinbart. Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen ab Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe im eigenen Werk oder Werken von Zulieferanten. Ist dem Besteller wegen einer von uns grob verschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede voll Woche der Verspätung ½ v. Hundert, im ganzen aber höchstens 5 v. Hundert vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsmäßig benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Verpackung: Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Teillieferungen sind zulässig. Zahlungen sind grundsätzlich EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden bankmäßige Zinsen berechnet. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen liefern wir gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse. Der Besteller ist nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers sowie bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, einschließlich der Wechselforderungen sofort fällig. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor, hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Werden unsere Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalts stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 25% übersteigt. Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken. Gewährleistung: Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel oder Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich- technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstücks einschließlich des Versands. Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich aus dem fehlerhaften Einsatz unserer Produkte ergeben. Ebenso bleibt die Haftung für indirekte Schäden, aus welchen Gründen sie auch immer entstehen mögen, ausgeschlossen. Die in unseren Druckschriften aufgeführten Maßangaben, Abbildung und Beschreibungen entsprechen dem heutigen Stand, können jedoch notwendigen Änderungen unterworfen werden. Erfüllungsort für die Lieferung, für die Zahlung und Gerichtsstand ist Saalburg-Ebersdorf.
© 2019 SN-FormTec An der Linde 5 | 07929 Saalburg-Ebersdorf | Telefon: +49 (0) 36651 653774 | Telefax: +49 (0) 36651 653775 | E-Mail: info@SN-FormTec.de | Kontakt | Impressum | Datenschutz | AGB
Telefon: +49 (0)36651 - 653774
Wir lieben Präzision und Qualität Höchstpräzise Produkte im µm-Bereich für Automobilindustrie, Medizintechnik, Messindustrie, Maschinenbau, Zerspanung
WERKZEUGBAU SPRITZGUSSWERKZEUGE 2K-WERKZEUGE INSTANDHALTUNG VON WERKZEUGEN REPARATUR VON WERKZEUGEN MUSTERTEILE AUS GEFERTIGTEN WERKZEUGEN PRÄZISIONSTEILE FERTIGUNG NACH KUNDENVORGABE WARTUNG VON WERKZEUGEN
CAD/CAM FERTIGUNG NACH KUNDENVORGABE ALLES AUS EINER HAND ISO 9001:2015 DREHEN FRÄSEN (3-ACHS, 5-ACHS, HSC) MIT PALETTENWECHSLER STARTLOCHERODIEREN SENKERODIEREN DRAHTERODIEREN ELEKTRODENHERSTELLUNG
MESSVORRICHTUNGEN PRÜFVORRICHTUNGEN SPANNVORRICHTUNGEN SONDERLEHREN NACH ZEICHNUNG EINSTELLSTÜCKE EINSTELLMEISTER MESSAUFNAHMEN, BAUGRUPPEN
FERTIGUNG NACH EIGENER KONSTRUKTION LANGJÄHRIG ERFAHRENES KONSTRUKTIONSTEAM AUSLEGUNG VON WERKZEUGEN 1K UND 2K PRÜFLEHREN UND VORRICHUNGEN FÜR SPRITZGUSSTEILE LIEFERTREUE
AGBs SN-FormTec Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende Einkausbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, freibleibende für Lieferungen ab Aschaffenburg, unverpackt. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung sind vom Käufer zu tragen. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Rabatte in Rechnung zu stellen. Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr- oder Mindermengen als vereinbart. Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen ab Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe im eigenen Werk oder Werken von Zulieferanten. Ist dem Besteller wegen einer von uns grob verschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede voll Woche der Verspätung ½ v. Hundert, im ganzen aber höchstens 5 v. Hundert vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsmäßig benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Verpackung: Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Teillieferungen sind zulässig. Zahlungen sind grundsätzlich EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden bankmäßige Zinsen berechnet. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen liefern wir gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse. 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Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalts stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 25% übersteigt. Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken. Gewährleistung: Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel oder Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich- technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstücks einschließlich des Versands. Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich aus dem fehlerhaften Einsatz unserer Produkte ergeben. Ebenso bleibt die Haftung für indirekte Schäden, aus welchen Gründen sie auch immer entstehen mögen, ausgeschlossen. 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Geschäftsführer Peter Nothtroff Jan Slawik Frank Nothtroff
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